Tragbare Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden, damit sie im Ernstfall auch wirklich funktionieren. Im Regelfall müssen Sachkundige alle zwei Jahre eine Überprüfung der Feuerlöscher durchführen, bei Schäden reparieren oder sogar austauschen.
Diese Überprüfung ist in der ÖNORM F1053 geregelt. Sie behandelt die Überprüfung, Instandhaltung und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher, sowie die Überprüfungsplakette. Gerne führen wir diese Tätigkeit auch bei Ihnen vor Ort im Betrieb oder bei „Feuerwehraktionen“ in Ihrer Ortschaft durch.
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.